ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
- Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
- Für die Geschäftsbeziehung zwischen JR Consulting GmbH, Thüringer Str. 1, 86916 Kaufering (im Folgenden kurz „Auftragnehmer“ genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz „Auftraggeber“ genannt, zusammen hier auch als die „Vertragsparteien” bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Leistungen aus den Bereichen Online und Performance Marketing und Social Media Marketing, Content- und Designerstellung sowie Webseitenerstellung (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Das Angebot des Auftragnehmers richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer, die angebotenen Leistungen ausschließlich zu einem gewerblichen bzw. geschäftlichen Zweck (als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) in Anspruch zu nehmen.
- Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Auftraggebers Leistungen vorbehaltlos ausführt.
- Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers.
- Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskolinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit irgendeine Wertung verbunden ist.
- Vertragsschluss
- Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des Auftragnehmers auf Abschluss eines Vertrags dar.
- Der Vertragsschluss zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber kann ausschließlich schriftlich erfolgen.
- Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber willigt der Auftraggeber ein, dass der Auftragnehmer das Telefonat und/oder die Video-Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet und eine Vereinbarung getroffen wird, die mind. digital von beiden Vertragsparteien gegengezeichnet wird.
- Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der Auftraggeber im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.
- Leistungen
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.
- In Bezug auf die Inhalte eines mit dem Auftragnehmer eingegangenen Dienstleistungsvertrags steht diesem ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.
- Besondere Bestimmungen für Leistungen im Bereich Online und Performance Marketing
- Soweit der Auftraggeber den Auftragnehmer mit Aktivitäten über den Account und im Namen des Auftraggebers (z.B. der Schaltung von Online-Werbeanzeigen, Postings) beauftragt, erteilt er insoweit dem Auftragnehmer eine entsprechende Vollmacht.
- Der Auftraggeber bestimmt das Budget der Werbekosten, das zusätzlich zur Vergütung anfällt. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung der Werbekosten unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und der Werbeplattform. Der Auftraggeber trägt sämtliche anfallenden Werbekosten.
- Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen der Auftragnehmer dem Auftraggeber gegenüber ausdrücklich keinen konkreten quantitativen oder/oder wirtschaftlichen Erfolg (wie beispielsweise aber nicht abschließend eine bestimmte Anzahl an Leads, Mitarbeitern oder dergleichen) scholdet.
- Plattformen (z.B. Facebook, LinkedIn, Instagram, oder dergleichen) können im Einzelfall Werbekampagnen des Auftragnehmers, die dieser für den Auftraggeber erstellt hat, ohne Nennung von Gründen aussetzen. Ebenso können Plattformen Accounts, Werbekonten und/oder den Business Manager des Auftraggebers temporär oder permanent sperren. Der Auftragnehmer hat hierauf keinen Einfluss. Der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bleibt insoweit unberührt.
- Der Auftraggeber erhält ein – einfaches – Nutzungsrecht zur Nutzung der Kampagnen, Lizenzen und Inhalte (z.B. Creatives, Texte, Bild- und Videomaterial) während der Vertragslaufzeit und darüber hinaus. Jegliche Weitergabe an Dritte und/oder Vervielfältigung der Lizenzen oder Inhalte ist untersagt. Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.
- Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer an Werbekampagnen und deren Inhalten ein sachlich und zeitlich uneingeschränktes, weltweites, ausschließliches Nutzungsrecht an allen denkbaren Nutzungsarten ein. Davon sind auch künftige Nutzungsarten erfasst, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht bekannt waren.
- Besondere Bestimmungen im Bereich Social Media Marketing, Content- und Designerstellung
- Die inhaltliche Abstimmung des Contents bzw. der Designs (z.B. Texte, Bilder, Videos Grafiken, Printelemente, Webseiten oder Webseitendesigns oder dgl.) erfolgt in der Regel einvernehmlich vorab (schriftlich, fernmündlich und/oder per elektronischer Kommunikation). Unabhängig davon liegt das Letztentscheidungsrecht bezüglich der konzeptionellen und gestalterischen Umsetzung des Contents beim Auftragnehmer.
- Sofern Content bzw. Design durch Nachbearbeitungen und/oder eine erfolgte Korrekturschleife verändert wird, findet die Rechteübertragung erst mit der endgültigen Werkfassung und dessen Zurverfügungstellung statt. Unbearbeitetes Material ist von der Rechteübertragung nicht umfasst.
- Der Auftraggeber erhält ein – einfaches, zeitlich und örtlich unbegrenztes – Nutzungsrecht zur Nutzung des erstellten Content bzw. der erstellten Designs. Die (gewerbliche) Weitergabe bzw. der Verkauf durch den Auftraggeber ist unzolässig. Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.
- Besondere Bestimmungen für Leistungen im Bereich Webseitenerstellung
- Die Leistungen des Auftragnehmers erfolgen stets auf dem zum Vertragsschluss bekannten und gängigen, technischen Stand. Sollten nach Vertragsschluss aufgrund neuartiger und/oder aktualisierter Software-Versionen von Dritt-Auftragnehmern (o.Ä.) Anpassungen („Relaunches“ oder „Updates“) erforderlich werden, sind diese vom Leistungsangebot des Auftragnehmers vorab ausdrücklich nicht zugesichert.
- Der Auftraggeber erhält ein – einfaches, zeitlich und örtlich unbegrenztes – Nutzungsrecht zur Nutzung der Webseite, des erstellten Contents bzw. der erstellten Designs. Die (gewerbliche) Weitergabe bzw. der Verkauf durch den Auftraggeber ist unzolässig. Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.
- Der Auftragnehmer erfüllt die Vertragsleistungen im Rahmen der vorab getroffenen Absprache, gleichwohl unter Wahrung seiner (z.B. künstlerischen) Gestaltungsfreiheit. Davon umfasst sind insbesondere, aber nicht abschließend, die individuelle Zusammensetzung und Visualisierung einzelner Webseiten-Elemente oder Plug Ins. Diesbezüglich steht dem Auftragnehmer auch das Letztentscheidungsrecht zu.
- Der Auftraggeber stellt sicher und garantiert seinerseits über den erforderlichen, neuesten technischen Stand der Server- und Software-Umgebung zu verfügen.
- Vergütung
- Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. Angebot geltende Vergütung. Sofern keine Vergütung individuell vereinbart wurde, gilt die Vergütung gemäß geltender Preisliste. Soweit eine Ratenzahlung vereinbart ist, fällt die erste Rate unmittelbar mit Vertragsschluss an; die weiteren Raten fallen – sofern nicht anders vereinbart – jeweils monatlich im Voraus an. Alle Preise verstehen sich zuzüglich USt.
- Sofern eine Einrichtungsgebühr vereinbart ist, fällt diese – sofern nicht abweichend geregelt – nur einmalig an. Im Rahmen einer etwaigen Vertragsverlängerung fällt keine erneute Einrichtungsgebühr an.
- Die Pflicht zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Vergütung in voller Höhe besteht auch, wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer anweist, die Leistungen vorübergehend zu unterbrechen oder eine Unterbrechung aus anderen Gründen notwendig ist, soweit die Gründe nicht auf einem Verschulden des Auftragnehmers beruhen.
- Der Auftraggeber ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und innerhalb von 7 Tagen zu begleichen.
- Unterlässt der Auftraggeber eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer, bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers grundsätzlich unberührt.
- Der Auftraggeber kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.
- Verzug
- Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den Auftragnehmer beginnen in jedem Fall nicht, bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den Auftraggeber beglichen wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers umfassend erbracht wurden.
- Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626 Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten gegenüber dem Auftragnehmer in Verzug ist. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der Auftragnehmer aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
- Sonstige Pflichten der Vertragsparteien zur Durchführung der vereinbarten Leistungen
- Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der Auftragnehmer grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, bzw. dem individuell vereinbarten Beginn der Vertragslaufzeit.
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Leistungsergebnisses erforderlich sind. Ist der Auftragnehmer daran gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und resoltieren die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Auftraggebers, bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers unberührt.
- Der Auftraggeber ist für sämtliche Inhalte verantwortlich und hat zu gewährleisten, dass die Inhalte nicht durch Rechte Dritter belastet sind und nicht gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Wettbewerbs-, Marken-, Straf-, Jugendschutz-, Datenschutzrecht oder dgl.) verstoßen. Der Auftragnehmer ist nicht zur Prüfung der Inhalte verpflichtet.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, alle Termine, sofern die jeweilige Art der Leistungserbringung nicht zwingend eine Anwesenheit vor Ort erfordert (z.B. die Durchführung von Fotoshootings oder Videodrehtermine) dem Auftraggeber gegenüber digital (z.B. via Zoom, Teams, Skype, Teamviewer oder dergleichen) durchzuführen.
- Der Auftraggeber ist selbstständig dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen bereitzuhalten, um das Angebot vollständig nutzen zu können. Bei Vorliegen von technischen Problemen des bereitgestellten Angebots ist der Auftraggeber zudem verpflichtet, an der Problemlösung bestmöglich mitzuwirken.
- Vertragslaufzeit
- Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit) fest geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
- Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nicht explizit abweichend geregelt, mit Beginn des KickOffs (Meeting / Workshop). Die Fälligkeit einer vereinbarten Einrichtungspauschale bleibt hiervon unberührt.
- Die Vertragslaufzeit verlängert sich nicht (sofern nicht explizit anders geregelt).
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Zahlungsbedingungen
- Die Zahlung ist per Lastschrifteinzug, Rechnung und Vorkasse möglich.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer unmittelbar nach Vertragsabschluss, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss eine (SEPA)-Einzugsermächtigung zu erteilen (ausschließlich, wenn die Bezahlung über einen Digitalen Zahlungsanbieter abgewickelt wird). Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für Überziehungsgebühren, Überziehungskosten oder ähnliche Gebühren, die die Bank oder Kreditkartenfirma geltend macht.
- Haftung auf Schadensersatz
- Der Auftragnehmer haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen.
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der Auftragnehmer für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom Auftragnehmer gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
- Der Auftragnehmer haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einem seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
- Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die aufgrund eines (technischen) Umstandes aus der Sphäre (insbesondere der Server und Software-Umgebung) des Auftraggebers entstehen, bzw. durch sein Handeln verursacht wurden. Der Auftragnehmer übernimmt ferner keine Haftung an den vom Auftraggeber zu verantwortenden Inhalten (dies umfasst auch mögliche Rechte Dritter aufgrund ihres geistigen Eigentums) der Webseite.
- Datenschutz, Geheimhaltung
- Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.
- Die beiden Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Unterlagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
- Abnahme
- Sofern die individuell vereinbarten Leistungen dem Werkvertragsrecht unterliegen, gelten diesbezüglich die nachfolgenden Regelungen.
- Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die Abnahme verlangen.
- Die seitens des Auftraggebers abzunehmenden (Teil-)Leistungen des Auftragnehmers gelten auch dann als abgenommen, wenn der Auftraggeber sich auf Aufforderung des Auftragnehmers hin zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erklärt.
- Urheberrecht, Markennutzung
- Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
- Die Rechteübertragung steht insgesamt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer sämtliche Vergütungspflichten erfüllt hat.
- Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer das Recht ein, sämtliche Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des Auftraggebers im Rahmen der zu erbringenden Leistungen uneingeschränkt zu nutzen. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
- Der Auftraggeber gestattet dem Auftragnehmer unentgeltlich das einfache, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht zur öffentlichen Wiedergabe, Vervielfältigung und Verbreitung sämtlicher erstellter Designs, Inhalte, Contents zum Zwecke der (Eigen-)Werbung, insbesondere aber nicht abschließend auf der Website des Auftragnehmers („Testimonial-Nutzung“).
- Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistigen Eigentums und/oder der Verwendung von Begriffen, Seiten oder Inhalten, die unzulässig und/oder mit Rechten Dritter belastet sind, vollumfänglich frei.
- Sofern schutzfähige Werke erstellt werden, die unter einer Open-Source oder CC-Lizenz verwendet werden, gelten die diesbezüglichen Lizenzbestimmungen.
- Widerrufsrecht
Der Auftragnehmer schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.
- Referenznennung
Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber ohne Personenbezogene Daten in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos. Der Auftragnehmer ist zur Nennung nicht verpflichtet.
- Allgemeine Bestimmungen
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist Haibach.
- Auf alle Streitigkeiten findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.
- Bei Bedarf werden von den Vertragsparteien schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung betrachtet.
- Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.
- Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, es sei denn, die Änderung ist für den Auftraggeber nicht zumutbar. Dafür wird der Auftragnehmer den Auftraggeber rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Auftraggeber den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom Auftraggeber angenommen.
Stand: 15.09.2023